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Zahnarzt: Behandlungen, Kosten, Vorsorge und Notfälle

Stefan
19 Min Read
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Wann sollte man einen Zahnarzt aufsuchen? Welche Behandlungen übernimmt die Krankenkasse? Wie oft ist eine Kontrolluntersuchung sinnvoll? Und was können Angstpatienten tun, wenn sie einen Zahnarzttermin lange vermieden haben?

Ein Zahnarzt untersucht und behandelt Erkrankungen der Zähne, des Zahnfleisches, des Zahnhalteapparates, der Mundhöhle und des Kiefers. Zu den häufigsten Aufgaben gehören die Früherkennung von Karies und Parodontitis, Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Zahnersatz sowie die Behandlung akuter Zahnschmerzen.

Regelmäßige Kontrolltermine helfen dabei, Probleme früh zu erkennen. Das ist wichtig, weil Karies oder eine Entzündung des Zahnhalteapparates anfangs kaum Beschwerden verursachen können. Wer erst bei starken Schmerzen in die Zahnarztpraxis geht, benötigt häufig eine aufwendigere Behandlung.

Medizinischer Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine persönliche Untersuchung. Bei starken Schmerzen, Schwellungen, Fieber, Blutungen oder einem Zahnunfall sollten Sie zeitnah zahnärztliche Hilfe suchen.

Zahnarzt im Überblick

MerkmalInformation
BerufsbezeichnungZahnarzt oder Zahnärztin
TätigkeitsbereichZähne, Zahnfleisch, Zahnhalteapparat, Mundhöhle und Kiefer
Häufige BehandlungenFüllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Parodontitisbehandlungen, Zahnersatz
Vorsorge für ErwachseneGesetzliche Krankenkassen bezahlen eine Untersuchung pro Kalenderhalbjahr
BonusheftFür Erwachsene ist mindestens eine dokumentierte Kontrolle pro Kalenderjahr wichtig
Akute BeschwerdenZahnschmerzen, Schwellungen, Blutungen oder Zahnverletzungen
SpezialisierungenKieferorthopädie, Oralchirurgie, Parodontologie, Endodontologie, Kinderzahnheilkunde
KostenAbhängig von Behandlung, Material, Versicherung und gewählter Versorgung
NotdienstAußerhalb der Sprechzeiten über den regionalen zahnärztlichen Notdienst

Was macht ein Zahnarzt?

Ein Zahnarzt beschäftigt sich nicht nur mit einzelnen Zähnen. Er beurteilt das gesamte Kauorgan. Dazu gehören:

  • Zähne und Zahnwurzeln
  • Zahnfleisch
  • Zahnhalteapparat
  • Kieferknochen
  • Mundschleimhaut
  • Kiefergelenke
  • Kaumuskulatur
  • Zahnstellung und Biss

Bei einer Untersuchung kontrolliert der Zahnarzt unter anderem, ob Karies, undichte Füllungen, Zahnfleischentzündungen, Zahnlockerungen oder Veränderungen der Mundschleimhaut vorliegen. Bei Bedarf folgen weitere Untersuchungen, beispielsweise ein Röntgenbild, eine Prüfung der Zahnempfindlichkeit oder die Messung von Zahnfleischtaschen.

Anschließend erklärt der Zahnarzt den Befund und bespricht mögliche Behandlungen. Vor kostenpflichtigen Leistungen sollten Patienten erfahren, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und welcher Eigenanteil voraussichtlich entsteht.

Welche Behandlungen führt ein Zahnarzt durch?

Das Behandlungsspektrum hängt von der Ausstattung und Spezialisierung der Praxis ab.

Kontrolluntersuchung und Früherkennung

Bei der Kontrolle betrachtet der Zahnarzt Zähne, Zahnfleisch und Mundschleimhaut. Dabei sucht er nach frühen Anzeichen von Karies, Gingivitis, Parodontitis und anderen Veränderungen.

Für gesetzlich versicherte Erwachsene übernehmen die Krankenkassen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums eine Vorsorgeuntersuchung je Kalenderhalbjahr. Zusätzlich wird einmal jährlich die Entfernung von Zahnstein und alle zwei Jahre eine Untersuchung zur Früherkennung von Parodontitis bezahlt. (Bundesgesundheitsministerium, gesund.bund.de)

Kariesbehandlung und Zahnfüllung

Karies entsteht, wenn Säuren aus dem bakteriellen Zahnbelag die Zahnhartsubstanz angreifen. In einem frühen Stadium kann eine verbesserte Mundhygiene mit Fluoriden das Fortschreiten teilweise stoppen.

Ist bereits ein Loch entstanden, entfernt der Zahnarzt das geschädigte Gewebe und verschließt die Stelle mit einer Füllung. Welches Material infrage kommt, hängt von der Lage und Größe des Defekts sowie von medizinischen und finanziellen Faktoren ab.

Karies kann zunächst unbemerkt bleiben. Später treten möglicherweise folgende Beschwerden auf:

  • Empfindlichkeit gegenüber Kälte oder Wärme
  • Schmerzen bei süßen Lebensmitteln
  • sichtbare helle, braune oder dunkle Stellen
  • Schmerzen beim Kauen
  • anhaltende oder pochende Zahnschmerzen

Unbehandelte Karies kann bis zum Zahninneren vordringen und eine Entzündung verursachen. (gesund.bund.de)

Wurzelkanalbehandlung

Eine Wurzelkanalbehandlung kann notwendig werden, wenn sich das Zahnmark entzündet hat oder abgestorben ist. Der Zahnarzt öffnet den Zahn, entfernt das erkrankte Gewebe und reinigt die Wurzelkanäle. Danach werden die Kanäle gefüllt und der Zahn verschlossen.

Das Ziel besteht darin, den natürlichen Zahn zu erhalten. Eine Garantie für den langfristigen Erfolg gibt es jedoch nicht. Je nach Ausgangslage kann später eine Krone notwendig werden.

Behandlung von Zahnfleischentzündung und Parodontitis

Eine oberflächliche Zahnfleischentzündung wird als Gingivitis bezeichnet. Typische Anzeichen sind gerötetes, geschwollenes oder blutendes Zahnfleisch.

Greift die Entzündung auf den Zahnhalteapparat über, spricht man von Parodontitis. Dabei können Zahnfleischtaschen entstehen und Kieferknochen verloren gehen. Im fortgeschrittenen Stadium lockern sich die Zähne.

Eine Parodontitis verursacht lange Zeit möglicherweise keine Schmerzen. Warnzeichen sind:

  • regelmäßiges Zahnfleischbluten
  • anhaltender Mundgeruch
  • zurückgehendes Zahnfleisch
  • empfindliche Zahnhälse
  • lockere oder wandernde Zähne
  • Eiteraustritt am Zahnfleisch
  • Schmerzen beim Kauen

Je früher der Zahnarzt eine Parodontitis erkennt, desto besser lässt sie sich behandeln. (gesund.bund.de)

Zahnersatz

Kann ein Zahn nicht mehr erhalten werden oder fehlt bereits, stehen verschiedene Formen von Zahnersatz zur Verfügung:

  • Krone
  • Teilkrone
  • Brücke
  • Teilprothese
  • Vollprothese
  • implantatgetragener Zahnersatz

Nicht jede Lösung eignet sich für jeden Patienten. Entscheidend sind unter anderem die verbleibenden Zähne, der Kieferknochen, die Mundhygiene, bestimmte Erkrankungen und die finanziellen Möglichkeiten.

Vor einer Zahnersatzbehandlung erstellt die Praxis normalerweise einen Heil- und Kostenplan. Darin stehen der Befund, die geplante Versorgung, der voraussichtliche Kassenzuschuss und der Eigenanteil.

Zahnimplantate

Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kieferknochen eingesetzt wird. Darauf kann später eine Krone, Brücke oder Prothese befestigt werden.

Implantate gehören bei gesetzlich Versicherten meistens nicht zur regulären Kassenversorgung. Die Krankenkasse zahlt normalerweise einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich an der vorgesehenen Regelversorgung orientiert. Die Mehrkosten einer Implantatversorgung trägt der Patient häufig selbst.

Vor einer Implantation müssen unter anderem Knochenangebot, Zahnfleischzustand, Mundhygiene, Medikamente und bestehende Erkrankungen geprüft werden.

Zähne ziehen und oralchirurgische Eingriffe

Ein Zahnarzt zieht einen Zahn in der Regel nur, wenn er nicht sinnvoll erhalten werden kann oder andere medizinische Gründe vorliegen. Mögliche Ursachen sind:

  • weit fortgeschrittene Karies
  • starke Lockerung durch Parodontitis
  • nicht behandelbare Entzündung
  • Zahnfraktur
  • Platzmangel
  • problematische Weisheitszähne

Kompliziertere Eingriffe übernimmt häufig ein Zahnarzt mit oralchirurgischer Weiterbildung oder ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.

Wie läuft eine Untersuchung beim Zahnarzt ab?

Der genaue Ablauf richtet sich nach dem Anlass des Termins.

1. Anamnese

Zunächst fragt die Praxis nach Beschwerden, Vorerkrankungen, Allergien und Medikamenten. Besonders wichtig sind beispielsweise Blutverdünner, Osteoporosemedikamente, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und frühere Probleme mit Betäubungsmitteln.

2. Untersuchung

Der Zahnarzt untersucht die Mundhöhle mit Spiegel, Sonde und weiteren Instrumenten. Er kontrolliert außerdem vorhandene Füllungen, Kronen, Brücken oder Prothesen.

3. Zusätzliche Diagnostik

Wenn der sichtbare Befund nicht ausreicht, können weitere Untersuchungen folgen:

  • Röntgenaufnahme
  • Kälte- oder Empfindlichkeitstest
  • Klopftest
  • Messung der Zahnfleischtaschen
  • Prüfung der Zahnbeweglichkeit
  • Untersuchung des Kiefergelenks

Röntgenbilder werden nicht automatisch bei jeder Kontrolle angefertigt. Sie sollten medizinisch begründet sein.

4. Beratung und Behandlungsplan

Nach der Untersuchung erklärt der Zahnarzt den Befund. Bei größeren Eingriffen sollten Patienten nach Behandlungsalternativen, Chancen, Risiken, Kosten und der voraussichtlichen Dauer fragen.

Wie oft sollte man zum Zahnarzt gehen?

Für viele Erwachsene sind regelmäßige Kontrolltermine sinnvoll, auch wenn keine Schmerzen bestehen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderhalbjahr. Zwischen zwei abrechenbaren Untersuchungen muss ein ausreichender zeitlicher Abstand liegen.

Für den Bonus beim Zahnersatz genügt bei Erwachsenen grundsätzlich mindestens eine dokumentierte Kontrolluntersuchung pro Kalenderjahr. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein jährlicher Termin für jeden Menschen medizinisch ausreicht.

Der passende Abstand hängt vom persönlichen Risiko ab. Engmaschigere Termine können sinnvoll sein bei:

  • erhöhtem Kariesrisiko
  • Parodontitis
  • Implantaten oder umfangreichem Zahnersatz
  • unzureichender Mundhygiene
  • starkem Rauchen
  • Diabetes
  • Mundtrockenheit
  • kieferorthopädischer Behandlung
  • bestimmten Medikamenten
  • früheren schweren Zahnerkrankungen

Zahnarztkosten: Was übernimmt die Krankenkasse?

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen notwendige zahnmedizinische Behandlungen im Rahmen der geltenden Richtlinien. Allerdings ist nicht jede gewünschte Methode oder jedes Material vollständig abgedeckt.

Typische Kassenleistungen können sein:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • medizinisch notwendige Kariesbehandlung
  • bestimmte Zahnfüllungen
  • notwendige Wurzelkanalbehandlungen unter festgelegten Voraussetzungen
  • Behandlung einer Parodontitis nach den geltenden Richtlinien
  • Zahnextraktionen
  • befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz

Mehrkosten können entstehen, wenn Patienten eine Versorgung wählen, die über die Kassenleistung hinausgeht. Deshalb sollte die Praxis vor der Behandlung schriftlich über den voraussichtlichen Eigenanteil informieren.

Bonusheft und Festzuschuss beim Zahnersatz

Das Bonusheft dokumentiert regelmäßige Kontrolluntersuchungen. Ohne Bonus übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der jeweiligen Regelversorgung.

Bei lückenlos nachgewiesener Vorsorge erhöht sich der Festzuschuss:

Nachweis im BonusheftFestzuschuss zur Regelversorgung
Ohne ausreichenden Bonus60 Prozent
Regelmäßige Vorsorge über 5 Jahre70 Prozent
Regelmäßige Vorsorge über 10 Jahre75 Prozent
Anerkannter HärtefallRegelversorgung kann vollständig abgedeckt werden

Der Zuschuss bezieht sich auf die durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung, nicht automatisch auf die gesamte Rechnung einer höherwertigen Behandlung. (KZBV)

Heil- und Kostenplan prüfen

Bei Zahnersatz sollten Patienten den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenkasse einreichen. Achten Sie besonders auf:

  • geplante Regelversorgung
  • gewünschte Zusatzleistungen
  • Material- und Laborkosten
  • Kassenzuschuss
  • geschätzten Eigenanteil
  • mögliche Folgekosten

Bei einer teuren oder umfangreichen Behandlung kann eine zweite zahnärztliche Meinung sinnvoll sein. Patienten dürfen ihre Befunde und vorhandenen Röntgenbilder grundsätzlich anfordern, damit unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden können.

Was kostet eine professionelle Zahnreinigung?

Bei einer professionellen Zahnreinigung, kurz PZR, entfernt geschultes Praxispersonal weiche und harte Beläge. Anschließend werden die Zahnoberflächen häufig poliert und fluoridiert.

Die professionelle Zahnreinigung ist für Erwachsene keine allgemeine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Krankenkassen bieten jedoch freiwillige Zuschüsse, Bonusprogramme oder eine Kostenübernahme in bestimmten Vertragszahnarztpraxen an.

Der Preis hängt unter anderem ab von:

  • Anzahl und Zustand der Zähne
  • Menge und Festigkeit der Beläge
  • Zeitaufwand
  • verwendetem Verfahren
  • individuellem Steigerungsfaktor
  • Region und Praxis

Fragen Sie vor dem Termin nach dem voraussichtlichen Preis und erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach einem möglichen Zuschuss. (Verbraucherzentrale)

Wann muss man dringend zum Zahnarzt?

Nicht jedes leichte Ziehen ist ein Notfall. Dennoch sollten bestimmte Beschwerden schnell abgeklärt werden.

Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin bei:

  • anhaltenden oder zunehmenden Zahnschmerzen
  • pochendem Schmerz
  • Schmerzen beim Kauen
  • deutlicher Kälte- oder Wärmeempfindlichkeit
  • wiederholtem Zahnfleischbluten
  • geschwollenem Zahnfleisch
  • abgebrochenem Zahn
  • gelockerter Füllung oder Krone
  • dauerhaftem Mundgeruch
  • nicht heilender Veränderung der Mundschleimhaut

Sofortige zahnärztliche Hilfe ist besonders wichtig bei:

  • starker Schwellung im Gesicht oder Kiefer
  • Fieber in Verbindung mit Zahnschmerzen
  • Eiteraustritt
  • nicht stillbarer Blutung
  • ausgeschlagenem bleibendem Zahn
  • Unfall mit Verletzung von Zähnen oder Kiefer
  • sehr starken, nicht beherrschbaren Schmerzen

Bei Atemnot, Schluckbeschwerden, rasch zunehmender Schwellung oder deutlicher Verschlechterung des Allgemeinzustandes sollte der Rettungsdienst über 112 verständigt werden. Eine Entzündung kann sich in seltenen Fällen in umliegendes Gewebe ausbreiten.

Was tun bei Zahnschmerzen am Wochenende?

Außerhalb der normalen Sprechzeiten ist der regionale zahnärztliche Notdienst zuständig. Die Kontaktdaten finden Patienten über die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung ihres Bundeslandes.

Bis zur Untersuchung können folgende Maßnahmen vorübergehend helfen:

  • betroffene Stelle vorsichtig sauber halten
  • von außen kühlen
  • sehr heiße, kalte oder süße Lebensmittel vermeiden
  • körperliche Anstrengung reduzieren
  • ein geeignetes Schmerzmittel nach Packungsbeilage verwenden

Legen Sie keine Schmerztablette direkt auf Zahn oder Zahnfleisch. Das kann die Schleimhaut reizen. Auch Wärme ist bei einer Schwellung meist ungünstig. Hausmittel können die Ursache nicht beseitigen und sollten den Zahnarztbesuch nicht verzögern.

Was tun bei einem ausgeschlagenen Zahn?

Ein ausgeschlagener bleibender Zahn ist ein zahnmedizinischer Notfall. Schnelles Handeln kann die Chance erhöhen, den Zahn zu erhalten.

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Zahn nur an der Krone anfassen, nicht an der Wurzel.
  2. Anhaftendes Gewebe nicht abreiben.
  3. Zahn nicht desinfizieren.
  4. Zahn möglichst in eine Zahnrettungsbox legen.
  5. Ist keine Rettungsbox verfügbar, kann kalte H-Milch vorübergehend eine Alternative sein.
  6. Sofort einen Zahnarzt oder zahnärztlichen Notdienst aufsuchen.

Ein ausgeschlagener Milchzahn sollte nicht eigenständig wieder eingesetzt werden, weil der bleibende Zahnkeim geschädigt werden könnte.

Zahnarztangst: Was können Angstpatienten tun?

Zahnarztangst ist weit verbreitet. Manche Menschen verspüren nur Nervosität, andere meiden die Praxis über viele Jahre. Dadurch können kleine Probleme unbemerkt fortschreiten.

Informieren Sie die Praxis bereits bei der Terminvereinbarung über Ihre Angst. Viele Zahnarztpraxen bieten besondere Sprechstunden oder ein behutsames Vorgehen an.

Hilfreich können sein:

  • zunächst nur ein Beratungstermin
  • ein vereinbartes Stoppsignal
  • genaue Erklärungen vor jedem Behandlungsschritt
  • kurze Behandlungseinheiten
  • Begleitung durch eine vertraute Person
  • lokale Betäubung
  • beruhigende Verfahren nach medizinischer Prüfung
  • psychotherapeutische Unterstützung bei ausgeprägter Phobie

Sedierung oder Vollnarkose sind nicht für jede Behandlung erforderlich. Sie bringen eigene Risiken und Kosten mit sich und müssen individuell abgeklärt werden.

Wie findet man einen guten Zahnarzt?

Ein guter Zahnarzt sollte nicht nur fachlich behandeln, sondern Befunde und Kosten verständlich erklären. Achten Sie auf folgende Merkmale:

  • sorgfältige Untersuchung
  • verständliche Beratung
  • transparente Kostenaufklärung
  • Besprechung verschiedener Behandlungsoptionen
  • ausreichend Zeit für Fragen
  • hygienischer Eindruck
  • respektvoller Umgang
  • nachvollziehbarer Behandlungsplan
  • keine unnötige Eile bei planbaren Eingriffen

Onlinebewertungen können erste Hinweise liefern, ersetzen aber keine persönliche Erfahrung. Bei umfangreichem Zahnersatz oder einer sehr teuren Therapie ist eine Zweitmeinung oft sinnvoll.

Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Kieferchirurg?

Die verschiedenen Berufsbezeichnungen werden häufig verwechselt.

Zahnarzt

Der allgemeine Zahnarzt übernimmt Vorsorge, Diagnostik und die meisten Behandlungen an Zähnen und Zahnfleisch.

Kieferorthopäde

Ein Kieferorthopäde behandelt Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers. Dazu verwendet er beispielsweise herausnehmbare oder feste Zahnspangen.

Oralchirurg

Ein Fachzahnarzt für Oralchirurgie führt operative Eingriffe im Mund- und Kieferbereich durch. Dazu gehören komplizierte Zahnentfernungen, Implantationen und bestimmte Wurzelspitzenresektionen.

Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg

Ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie besitzt eine medizinische und zahnmedizinische Ausbildung. Er behandelt komplexe Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen im Gesichts- und Kieferbereich.

Zähne zwischen den Zahnarztterminen richtig pflegen

Der Zahnarzt kann Erkrankungen behandeln und bei der Vorsorge unterstützen. Die tägliche Mundhygiene bleibt dennoch entscheidend.

Wichtige Maßnahmen sind:

  • zweimal täglich gründlich Zähne putzen
  • fluoridhaltige Zahnpasta verwenden
  • Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder Interdentalbürsten reinigen
  • häufige zuckerhaltige Zwischenmahlzeiten vermeiden
  • nach sauren Lebensmitteln nicht sofort kräftig putzen
  • Zahnbürste regelmäßig wechseln
  • Rauchen vermeiden
  • Kontrolltermine wahrnehmen

Welche Hilfsmittel für die Zahnzwischenräume geeignet sind, hängt von deren Größe und der persönlichen Situation ab. Eine Zahnarztpraxis kann die richtige Anwendung zeigen. (gesund.bund.de)

Fazit: Regelmäßige Zahnarztbesuche schützen Zähne und Zahnfleisch

Ein Zahnarzt behandelt Zahnschmerzen, Karies, Zahnfleischerkrankungen, Zahnverletzungen und fehlende Zähne. Noch wichtiger ist jedoch die Früherkennung. Viele Erkrankungen lassen sich einfacher behandeln, wenn sie rechtzeitig entdeckt werden.

Gesetzlich versicherte Erwachsene können einmal pro Kalenderhalbjahr eine Vorsorgeuntersuchung nutzen. Für einen höheren Festzuschuss beim Zahnersatz sollte mindestens eine Kontrolle pro Jahr im Bonusheft dokumentiert sein.

Bei starken Schmerzen, Schwellungen, Fieber oder einem Zahnunfall sollte niemand auf den nächsten gewöhnlichen Kontrolltermin warten. In solchen Fällen ist eine schnelle Untersuchung beim Zahnarzt oder zahnärztlichen Notdienst notwendig.

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Häufige Fragen zum Zahnarzt

Wie oft sollte ein Erwachsener zum Zahnarzt gehen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Erwachsene eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderhalbjahr. Wie häufig Kontrollen medizinisch erforderlich sind, hängt vom individuellen Karies- und Parodontitisrisiko ab.

Muss ich auch ohne Zahnschmerzen zum Zahnarzt?

Ja. Karies und Parodontitis können anfangs ohne Schmerzen verlaufen. Regelmäßige Kontrollen ermöglichen eine frühere Diagnose und meistens eine weniger aufwendige Behandlung.

Was macht der Zahnarzt bei der ersten Untersuchung?

Der Zahnarzt fragt nach Beschwerden und Erkrankungen, untersucht Zähne, Zahnfleisch und Mundschleimhaut und kontrolliert vorhandene Füllungen oder Zahnersatz. Röntgenbilder werden nur angefertigt, wenn sie medizinisch erforderlich sind.

Kann man ohne Überweisung zum Zahnarzt gehen?

Ja. Für einen normalen Zahnarzttermin ist in Deutschland keine Überweisung vom Hausarzt notwendig. Auch ein Zahnarztwechsel ist grundsätzlich möglich.

Kann ein Zahnarzt neue Patienten ablehnen?

Eine Praxis kann planbare Termine unter bestimmten Umständen ablehnen, beispielsweise wenn ihre Kapazitäten erschöpft sind. In einem akuten Notfall gelten jedoch besondere berufliche Pflichten. Patienten können sich außerdem an den regionalen zahnärztlichen Notdienst wenden.

Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt notwendige Behandlungen im Rahmen ihrer Richtlinien. Bei Zahnersatz zahlt sie einen befundbezogenen Festzuschuss. Hochwertigere Materialien oder Versorgungen können einen privaten Eigenanteil verursachen.

Was bringt das Bonusheft beim Zahnarzt?

Ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss für Zahnersatz. Nach fünf Jahren steigt er von 60 auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung.

Ist eine professionelle Zahnreinigung Pflicht?

Nein. Eine professionelle Zahnreinigung ist eine freiwillige Leistung. Ob und wie häufig sie sinnvoll ist, hängt vom individuellen Erkrankungsrisiko und der Mundhygiene ab.

Was hilft gegen Angst vor dem Zahnarzt?

Informieren Sie die Praxis vor dem Termin über Ihre Angst. Ein reines Beratungsgespräch, ein Stoppsignal, kurze Termine und verständliche Erklärungen können helfen. Bei einer schweren Zahnarztphobie kann zusätzlich eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll sein.

Wann ist ein Zahnarztbesuch ein Notfall?

Starke Zahnschmerzen, deutliche Schwellungen, Fieber, anhaltende Blutungen sowie ausgeschlagene oder abgebrochene Zähne benötigen schnelle Hilfe. Bei Atemnot, Schluckproblemen oder rasch zunehmender Gesichtsschwellung sollte der Rettungsdienst unter 112 verständigt werden.