Wohnung

Darf ich als Mieter meine Wohnung sanieren?

Stefan
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Ihre Wohnung macht einen unmodernen, verlebten Eindruck? Die Heiz- und Gesamtenergiekosten nehmen überhand und „fressen“ Sie förmlich auf? Dann ist es Zeit für eine Sanierung! Doch darf man diese als Mieter überhaupt eigenmächtig vornehmen? Und, wenn ja, welche Arbeiten sind erlaubt und bei welchen muss der Vermieter zunächst seine Zustimmung geben? In diesem Ratgeber werden wir die verschiedenen Aspekte dieses Themas eingehend betrachten, angefangen bei den Gründen für eine Sanierung bis hin zu den Konsequenzen, die sich aus eigenmächtigen Sanierungsmaßnahmen ergeben können.

Gründe für eine Sanierung

Wie bereits angedeutet, gibt es eine Vielzahl von Gründen, die einen Mieter dazu veranlassen können, seine Wohnung sanieren zu wollen. Diese Gründe reichen von persönlichen Präferenzen und ästhetischen Überlegungen bis hin zu gesundheitlichen und funktionalen Aspekten. Nachfolgend einige der wichtigsten Gründe für eine Sanierung im Detail:

Ästhetische Verbesserungen

Ein häufiger Grund für Sanierungsmaßnahmen ist der Wunsch nach ästhetischen Verbesserungen. Mieter möchten ihre Wohnräume nach ihrem persönlichen Geschmack gestalten und an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Beispiele hierfür sind die Auswahl neuer Farben für die Wände, das Verlegen von modernen Bodenbelägen oder die Umgestaltung von Möbeln und Dekorationen. Solche ästhetischen Verbesserungen tragen dazu bei, dass sich die Bewohner in ihrer Umgebung wohlfühlen und ihren persönlichen Stil zum Ausdruck bringen können.

Funktionalität und Komfort

Der Wunsch, die Funktionalität und den Komfort der Wohnung oder des Hauses zu verbessern, ist ein weiterer, häufig genannter Grund für Sanierungsmaßnahmen. So wünschen sich viele Mieter zum Beispiel eine modernere Küchen- oder Badezimmereinrichtung, effizientere Heiz- und Kühlsysteme oder eine optimalere Raumaufteilung für die bessere Nutzung ihres Wohnraums. Funktionalitätsverbesserungen tragen also dazu bei, den Alltag der Mieter zu erleichtern und die Lebensqualität in der Wohnung zu steigern.

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Mit einem zunehmenden Bewusstsein für Umweltschutz und Energieeffizienz entscheiden sich viele Mieter für entsprechende energetische Sanierungsmaßnahmen. Dazu gehören z. B. energieeffizientere Fenster, eine effektivere Dämmung oder der Austausch von veralteten Heizsystemen. Solche Maßnahmen verbessern nicht nur die Umweltfreundlichkeit der Wohnung allgemein, sie können auch langfristig zu Einsparungen bei den Energiekosten führen.

Gesundheitliche Aspekte

Schimmelbefall und andere gesundheitsschädliche Umstände können einen dringenden Anlass für Sanierungsarbeiten darstellen. Eine Verbesserung der Belüftung und die Entfernung von schadstoffhaltigen Materialien tragen dazu bei, ein gesundes Wohnumfeld zu schaffen und das Wohlbefinden der Mieter zu fördern.

Anpassung an veränderte Bedürfnisse

Veränderte Lebensumstände, etwa Familienzuwachs oder ein beruflicher Wechsel, können die Bedürfnisse der Mieter verändern. In solchen Fällen kann eine Sanierung notwendig sein, um die Wohnung an die neuen Anforderungen anzupassen, z. B. durch den Ausbau eines zusätzlichen Zimmers, den Einbau einer Home-Office-Einrichtung oder durch entsprechend mehr Stauraum.

Sie sehen: Die Gründe für eine Sanierung sind vielfältig und individuell. Sie spiegeln die unterschiedlichen Bedürfnisse, Präferenzen und Lebensumstände der Mieter wider und tragen dazu bei, dass die Wohnung nicht nur funktional, sondern auch persönlich ansprechend und lebenswert ist.

Welche Möglichkeiten hat ein Mieter zu sanieren? Was darf er selbst machen ohne Einwilligung des Vermieters?

Einem Mieter steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, selbst Sanierungsmaßnahmen in seiner Wohnung durchzuführen – vorausgesetzt, diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Mietvertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gibt verschiedene Arten von Sanierungsarbeiten, die ein Mieter in der Regel ohne vorherige Zustimmung des Vermieters eigenständig durchführen kann.

Kleinere Verbesserungen und Anpassungen, die den Charakter der Wohnung nicht wesentlich verändern, fallen oft in den Bereich der sogenannten „Bagatellreparaturen“. Hierzu zählen beispielsweise das Streichen der Wände in neutralen Farben, Anbringen von Vorhängen, Ausbessern von kleinen Kratzern oder die Montage von Regalen. Solche Maßnahmen gelten in der Regel als Mieterpflichten, die keinen Eingriff in die Bausubstanz der Wohnung darstellen und daher auch keiner vorherigen Zustimmung des Vermieters bedürfen.

Ebenfalls in den Bereich der vom Mieter eigenständig durchführbaren Maßnahmen fallen kleinere Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten. Dazu gehören beispielsweise der Austausch von Glühbirnen, die Reparatur eines undichten Wasserhahns und der Ersatz von Türdichtungen. Solche Reparaturen halten ordnungsgemäßen Zustands der Wohnung aufrecht und können vom Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.

Wichtig ist zu beachten, dass der Umfang der eigenständig durchführbaren Sanierungsmaßnahmen stark von den konkreten Bestimmungen im Mietvertrag abhängt. Manche Mietverträge enthalten spezifische Klauseln, welche die Art und den Umfang der vom Mieter durchführbaren Arbeiten regeln. Bevor Sie also Ihre Wohnung flexibel sanieren, sollten Sie zunächst Ihren Mietvertrag sorgfältig überprüfen, um abzuklären, ob die geplanten Sanierungsarbeiten den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

Was darf ein Mieter nicht ohne Einwilligung des Vermieters tun?

Anhand der zuvor dargestellten Möglichkeiten, die jeder Mieter in Bezug auf die Sanierung seiner Wohnräume hat, könnte der Eindruck entstehen, es ließe sich jede beliebige Sanierungsarbeit in Eigenregie durchführen. Dem ist jedoch nicht so – hier gibt es klare Grenzen. Das bedeutet: Es gibt Sanierungsmaßnahmen, die einer vorherigen Genehmigung durch den Vermieter bedürfen. Hierzu gehören in der Regel größere bauliche Veränderungen, beispielsweise das Entfernen von tragenden Wänden oder die Installation neuer Fenster. Der Mieter sollte sich daher im Vorfeld mit dem Vermieter in Verbindung setzen und die geplanten Sanierungsmaßnahmen ausführlich besprechen. Ohne die notwendige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter solche Maßnahmen nicht eigenmächtig durchführen.

Tut er es doch, kann dies schwerwiegende Folgen für den Mieter haben. Der Vermieter hat in diesem Fall das Recht, den fachgerechten Rückbau der Veränderungen vom Mieter zu fordern, was mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Auch Schadenersatz kann dem Vermieter zustehen, wenn etwa die Bausubstanz durch die Sanierungsarbeiten dauerhaft beschädigt oder verändert wurde. Hinzu kommt, dass u. U. eine Kündigung des Mietverhältnisses (fristlos oder fristgerecht) möglich ist – je nachdem, welche Klauseln hierzu im Mietvertrag verankert wurden.

Wie Sie sehen, ist es auf jeden Fall ratsam, sich frühzeitig mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um die geplanten Maßnahmen zu besprechen und die notwendige Zustimmung einzuholen.

Selbst machen oder einen Handwerker beauftragen?

Die Entscheidung, ob Sie Sanierungsarbeiten durch Handwerker durchführen lassen oder selbst in die Hand nehmen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch hier sollten Sie Ihre Pläne zunächst mit dem Vermieter besprechen – nicht jeder Vermieter ist damit einverstanden, wenn der Mieter die Arbeiten selbst übernimmt, auch wenn er einer Sanierung grundsätzlich zustimmt. Nachfolgend einige Überlegungen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können:

Umfang der Arbeiten

Wenn es sich um kleinere, überschaubare Aufgaben handelt, die Sie selbst bewältigen können und über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, könnte die Eigenleistung eine kostengünstige Lösung sein. Bei umfangreicheren oder komplexeren Arbeiten ist es jedoch ratsam, professionelle Handwerker zu beauftragen.

Eigene Fähigkeiten und Erfahrung

Wie steht es um Ihre eigenen handwerklichen Fähigkeiten und Erfahrungen? Bei bestimmten Aufgaben wie z. B. Elektroinstallationen oder Sanitärarbeiten ist es wichtig, über das notwendige Know-how zu verfügen, um Unfälle oder Schäden zu vermeiden.

Zeit

Können Sie den Zeitaufwand aufbringen, den die Sanierungsarbeiten erfordern? Professionelle Handwerker erledigen die Arbeiten in der Regel schneller als jemand ohne entsprechende Erfahrung. Wenn Sie berufstätig sind oder vielfältige andere Verpflichtungen haben, sollten Sie besser Profis beauftragen.

Kosten

Stellen Sie eine Kostenkalkulation für die Materialien und Werkzeuge auf, die Sie benötigen, wenn Sie die Arbeiten selbst durchführen. Vergleichen Sie diese Kosten mit den Angeboten von Handwerkern. In vielen Fällen ist es kostengünstiger, Profis zu beauftragen, wenn man den Zeitaufwand und mögliche Fehlerquellen berücksichtigt.

Genehmigungen und Vorschriften

Einige Sanierungsarbeiten erfordern Genehmigungen oder müssen bestimmten Bauvorschriften entsprechen. Handwerker sind mit diesen Anforderungen vertraut und können garantieren, dass alle Arbeiten den geltenden Vorschriften entsprechen.

Risiken und Haftung

Bedenken Sie, dass bei selbst durchgeführten Arbeiten das Risiko von Fehlern und Schäden höher ist. Handwerker tragen als Profis die Haftung für Fehler oder Unfälle während der Arbeit.

Handwerker vergleichen lohnt!

Auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses können Sie die verschiedenen Handwerker vergleichen. Wenn Ihnen keine seriösen Firmen empfohlen wurden, können Sie beispielsweise Handwerker in Branchenbüchern oder im Internet suchen. Auf manchen Portalen erhalten Sie direkte Bewertung zu den entsprechenden Betrieben. Eine räumliche Nähe zu den Handwerkern ist von Vorteil, da so unnötige Fahrtkostenzuschläge entfallen und Sie bei Gewährleistungsansprüchen direkt einen kurzfristigen Termin mit dem Handwerker vereinbaren können und dieser nicht aus weiter Entfernung anreisen muss.

Nach dem Eingang der verschiedenen Angebote, können Sie sich für einen günstigen und seriösen Anbieter entscheiden. Nach eventuellen Verhandlungen kommt eine Auftragsvergabe an denjenigen zustande, dessen Angebot für Sie als das annehmbarste erweist. Die Auftragsvergabe sollte auf keinen Fall nur im Hinblick auf den Endpreis fallen. Teilweise variieren die Leistungen von verschiedenen Angeboten erheblich!

Kann ich meine Miete mindern, wenn ich nicht sanieren darf?

Im Falle einer verweigerten Zustimmung des Vermieters zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen stellt sich die Frage, ob der Mieter berechtigt ist, die Miete zu mindern. Grundsätzlich hat der Mieter das Recht auf eine wohnliche Umgebung, die den geltenden Standards entspricht. Wenn der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt und dies zu erheblichen Beeinträchtigungen führt, könnte eine Mietminderung in Erwägung gezogen werden. Allerdings ist es hier wichtig, sich rechtlich fundiert beraten zu lassen, bevor eine solche Maßnahme ergriffen wird.

Fazit

Ob Sie als Mieter die eigene Wohnung sanieren dürfen (und können), hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir Ihnen in diesem Ratgeber vorgestellt haben. Grundsätzlich ist es möglich, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, solange dies im Einklang mit dem Mietvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen steht. Die Kommunikation mit dem Vermieter spielt dabei die entscheidende Rolle, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und rechtliche Probleme zu vermeiden. Aber auch die eigenen Fähigkeiten sollten unbedingt realistisch eingeschätzt werden.