Gepflegte Zähne tragen dazu bei, dass man als seriöser und attraktiver wahrgenommen wird. Grund genug, die eigene Zahnpflege nicht zu vernachlässigen und sein Gebiss regelmäßig kontrollieren zu lassen. Was aber, wenn Zahnfehlstellungen vorliegen? Unter Umständen kann eine Zahnkorrektur per Zahnschiene im Hinblick auf ebenmäßigere Zähne sinnvoll sein. Ob dies im individuellen Fall zutreffend ist, muss sich aber bei einer individuellen Untersuchung durch einen speziell geschulten Dentisten herausstellen. Und auch ansonsten gibt es noch einiges im Hinblick auf den Aligner, wie die durchsichtige Zahnschiene ebenfalls genannt wird, zu wissen. Hier einige der am häufigsten gefragten Aspekte.
Worin unterscheiden sich Aligner von herkömmlichen losen Drahtzahnspangen?
Genau wie eine lose Drahtzahnspange arbeitet die transparente Zahnschiene mit Druck, der auf die Zähne ausgeübt wird. Im Gegensatz zu dieser tauscht man die Aligner im Behandlungsverlauf immer wieder aus, um das Fortschreiten der Zahnkorrektur zu beeinflussen. Es wird also nichts am einzelnen Aligner verstellt. Aktuell sind Behandlungsschritte von 0,2 mm Verschiebung pro durchsichtiger Zahnspange realisierbar. Dadurch muss man je nach Schwere der individuellen Zahnfehlstellung mit durchschnittlich 10 bis 50 Schienen im gesamten Therapieverlauf planen.
Es wird aber an verschiedenen Stellen, unter anderem dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung an Alignern gearbeitet, bei denen auch umfangreichere Verschiebungen mit nur einer Zahnschiene möglich sein sollen. Was sich sicherlich positiv auf das Einsparen von Ressourcen auswirken wird. Diese Modelle sind allerdings noch in der Entwicklung.
Für wen ist eine transparente Zahnschiene geeignet?
Eine Zahnkorrektur mithilfe einer transparenten Zahnschiene kommt für Menschen infrage, deren Gebiss keine Milchzähne mehr enthält. Auch sollten die bleibenden Zähne schon in ihrer endgültigen Position stehen. Dies ist vorrangig bei älteren Jugendlichen und Erwachsenen der Fall. Ferner ist zu klären, ob der gewünschte Anbieter auch bereits Jugendliche behandelt oder sein Angebot nur für Erwachsene gilt. Um dies in Erfahrung zu bringen, lohnen sich oftmals ein Blick auf die Website wie auf https://drsmile.de/ oder ein Telefonat beziehungsweise eine anderweitige Kontaktaufnahme.
Ergänzend muss man im Zuge einer umfangreichen Untersuchung vor Ort feststellen lassen, ob die individuelle Zahnfehlstellung überhaupt mittels einer durchsichtigen Zahnschiene korrigierbar ist. Diesbezüglich bieten die KIG (kieferorthopädische Indikationsgruppen) einen guten ersten Anhaltspunkt. Wichtig zu wissen: Aligner kommen nicht nur für kosmetische Behandlungen infrage, vielmehr kann man mit ihrer Hilfe auch bis zu aufwendigere und medizinisch notwendige Korrekturen vornehmen lassen. Dies ist allerdings individuell abzuklären, weil bei bestimmten Fehlstellungen noch mehr Druck vonnöten ist als ein Aligner ausüben kann – und das ist dann ein Fall für Drahtzahnspangen.
Worauf ist bei der Anwendung des Aligners zu achten?
Die Zahnschiene muss regelmäßig getragen werden, idealerweise 22 Stunden pro Tag oder noch länger. Dementsprechend sollte man sie lediglich zum Essen und beim Sport herausnehmen. Letzteres ist insofern wichtig, als ein Aligner nicht mit einem speziell angefertigten Zahnschutz für den Sport verwechselt werden darf und er im Zweifelsfall Zahnbruch und Co. nicht verhindert.
Die 2020 online publizierte Studie Evaluation of effectiveness and stability of aligner treatments using the Peer Assessment Rating Index wies ebenfalls deutlich auf die Effektivität der Zahnschiene hin. Grundbedingung dafür sei allerdings, den Therapiefortschritt regelmäßig beim Zahnmediziner vor Ort in dessen Praxis durch eine persönliche Untersuchung kontrollieren zu lassen. Nur dies gewährleiste, dass der Eindruck von den Zähnen und ihrer Positionierung umfangreich genug für eine detaillierte Beurteilung ausfallen würden.
Wer trägt die Behandlungskosten?
In der Regel müssen gesetzlich krankenversicherte Erwachsene für die Behandlungskosten bei einer Zahnkorrektur per Zahnschiene selbst aufkommen. Wer privat krankenversichert ist oder eine Zahnzusatzversicherung in Betracht zieht, sollte sich mit den Details seines Tarifs genauer beschäftigen. Zuweilen sind dann zumindest Teilkostenübernahmen möglich. Wesentlich ist aber, dass eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung nachgewiesen werden kann. Es muss also zumindest KIG 2 oder 3 vorliegen. Außerdem muss man vor dem Abschluss des Behandlungsvertrags und der Aufnahme der Therapie mittels Zahnschiene einen Kostenvoranschlag und einen Therapieplan vorlegen. Nur wenn die Versicherung beziehungsweise die Krankenkasse beides genehmigt, kann man hinterher auf eine (teilweise) Kostenrückerstattung hoffen.
Worauf muss man achten, wenn man sich für einen bestimmten Anbieter entscheidet?
Zahnkorrekturen per Zahnschiene werden sowohl von niedergelassenen Zahnärzten und Kieferorthopäden als auch von gewerblichen Anbietern, die mit ausgewählten Zahnarztpraxen zusammenarbeiten, angeboten. Da es im Hinblick auf die Haftungsregelungen bei potenziellen Behandlungsfehlern große Unterschiede geben kann, empfehlen die Verbraucherzentralen, sich vor dem Vertragsabschluss bei jedem Anbieter unter anderem über
- die Qualifikation und Erreichbarkeit des Dentisten, der die Behandlung überwacht,
- die umfangreiche Aufklärung über Risiken, Nebenwirkungen und Behandlungsalternativen,
- die Kosten und Zahlungsbedingungen der Behandlung (insbesondere bei Ratenzahlung),
- die Widerrufs-, Kündigungs- und Haftungsregelungen
- sowie Möglichkeit zur Beschwerde und Streitschlichtung im Konfliktfall
genau zu informieren, bevor man sich letztlich entscheidet.
Fazit?
Unter gewissen Umständen kann eine Zahnschiene oftmals eine sinnvolle Alternative zu einer herkömmlichen losen Drahtzahnspange für Erwachsene darstellen, wenn es um leichte bis mittelschwere Zahnkorrekturen geht. Allerdings setzt ihre Anwendung viel Disziplin beim Tragen voraus. Überdies sollte der Behandlungsfortschritt beim Aligner-Tragen regelmäßig vor Ort in der Praxis überprüft werden, um ein möglichst hohes Maß an Patientensicherheit zu gewährleisten. Doch dies lässt sich bei der Anbieterauswahl ja rechtzeitig einplanen.